Barrierefreiheit

Das JFF legt großen Wert auf die barriere­freie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürge­rinnen und Bürger sowie Nutzer­innen und Nutzer. Als öffent­liche Stelle im Sinne der Richt­linie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwen­dungen im Einklang mit den Bestim­mungen des Behin­der­ten­gleich­stel­lungs­ge­setzes (BGG) sowie der Barrie­re­freien-Infor­ma­ti­ons­technik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richt­linie (EU) 2016/2102 barriere­frei zugänglich zu machen.

Rechts­grundlage für die barrie­re­freie Gestaltung ist die Bayerische E‑Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrie­re­freien-Infor­ma­ti­ons­technik-Verordnung (BITV 2.0).